Soziale Sicherheit
In der Republik Kroatien bezieht sich die soziale Sicherung auf den organisierten Schutz von verwundbaren Bevölkerungsgruppen wie Senioren, Erwerbsunfähige, Arbeitslose, sozialgefährdete Personen und Familien mit Kindern. Der Sozialschutz wird vom Staat durch Abgaben nach dem Solidaritätsprinzip geleistet.
Die soziale Sicherung umfasst die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Gewährung der Familien- und Kinderzuschläge, wie auch der Sozialhilfe.
Die Pflichtkrankenversicherung (Grundversicherung) wird von der Kroatischen Krankenversicherungsanstalt (HZZO) geleistet und deckt die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene medizinische Leistungen. Dazu gehören ebenfalls Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Krankengeld, Mutterschafts- und Elterngeld und der Ersatz von gesundheitsschutzbezogenen Transportkosten. Kosten für Leistungen, die von der Pflichtkrankenversicherung nicht abgedeckt sind, werden entweder individuell oder durch eine Zusatzkrankenversicherung getragen.
Die im Jahr 1998 begonnene Rentenversicherungsreform brachte im Jahr 2002 ein auf drei Rentensäulen beruhendes System hervor: die erste Säule basiert auf dem Generationenvertrag, die zweite Säule ist eine individuelle Rentenpflichtversicherung und die dritte ein System der freiwilligen Rentenversicherung. Die letzten beiden Säulen stellen ein individuelles, kapitalgedecktes Sparen durch die Versicherten dar.
Mit der Organisation und Durchführung des Systems der Rentenversicherung ist die Kroatische Rentenversicherungsanstalt (HZMO) beauftragt, eine Einrichtung des öffentlichen Rechts. Die Beitragszahlungen zu den ersten beiden Säulen des Rentensystems sind für alle Berufstätigen verbindlich und betragen jeweils 15% bzw. 5% vom Bruttolohn.