Historische Entwicklung des kroatischen Staates

Die Namen Kroaten und Kroatien verdrängten auf dem heutigen Gebiet des Landes erst allmählich den ethnisch umfassenderen Begriff der Slawen und deren erster territorialer Gemeinschaften genannt Sklavinien (Slovinje, Sclaviniae) sowie spezifische Bezeichnungen für ältere illyrische Stämme und deren Territorien (z.B. Delmaten, Liburner), für die romanische Bevölkerung im Küstengebiet (Romanen, Latiner), wie auch für die übrigen, während der Völkerwanderung zugezogenen Stämme (germanische Goten, eurasische Awaren und viele andere).  Die Glaubensspaltung zwischen dem westlichen und dem östlichen Christentum wirkte sich später auch auf die nationale Identifikation aus, vor allem auf jene, die auf die Migrationen slawisierter Walacher (Vlasi) zurückzuführen waren und, in der Zeit der osmanischen Invasion, auch auf diejenigen, welche mit den Migrationen der Flüchtlinge von "türkischer" (bosnischer) Seite zusammenhingen. So deklarierte sich im 19. Jahrhundert, in der Zeit der Nationenbildung, die Mehrheit der katholischen Bevölkerung als kroatisch, die orthodoxe Bevölkerung zumeist als serbisch und die moslemische als "türkisch". Die älteren kroatischen Schriftsteller gebrauchten für ihre Sprache nicht nur die Bezeichnung Kroatisch, sie nannten sie manchmal auch Slawisch oder Slowinisch, eine Zeit lang auch Illyrisch. Diese unterschiedlichen Bezeichnungen sind nicht unbedingt widersprüchlich; vielmehr lassen sie sich als Folge des Durchdringens mehrschichtiger historischer Komponenten des kroatischen Volkes, seiner Kultur und seines Staates erklären. Diesen haben sich in der neueren Zeit auch weitere europäische Migrationsströme zugesellt – deutsch/schwäbische, italienisch/friaulische, tschechische, ungarische, slowakische und andere.

Die Krönung von König Tomislav, Oton Iveković (Detail, 1904–1905). Der erste kroatische König wurde im Jahr 925 gekrönt.
Christianisierung der Kroaten, Bela Čikoš Sesija, 1907
Bildnis eines kroatischen Herrschers auf dem Taufstein im Baptisterium des hl. Johannes in Split (11. Jh.)

Zur Zeit der Entstehung der ersten europäischen Staaten auf den Trümmern des Römischen Reiches war es für die Kroaten, wie auch für die anderen europäischen Völker in Westeuropa, von entscheidender Bedeutung die Anerkennung Roms, d.h. des Papstes zu bekommen, in Osteuropa war das die Anerkennung von Konstantinopel, d.h., vom byzantinischen Kaiser. Die Kroaten befanden sich an der Schnittstelle zwischen den beiden Lagern. Die umfangreichste und bekannteste byzantinische Quelle diesbezüglich ist das Werk des Kaisers Konstantin Porphyrogennetos (De administrando Imperio, um 949 – 955). Dieser Abhandlung zufolge seien die Kroaten auf Aufforderung des Kaisers Herakleios I. (610 – 641) aus dem heutigen Südpolen (Weiß-Kroatien) gekommen und hätten den Awaren und deren damaligen slawischen Verbündeten ihre Herrschaft auferlegt. Als erster diplomatischer Akt wird in dieser Quelle ein Vertrag zwischen den Kroaten und dem Papst Agathon (678 – 681) erwähnt. Laut diesem Vertrag hätten die bereits "getauften Kroaten" dem Papst geschworen, nie in fremde Länder einzubrechen, und der Papst seinerseits habe ihnen seine Hilfe versprochen, falls ein anderes Volk in ihr Land eindringen sollte; diesen Quellen zufolge waren die Kroaten das erste unter den christianisierten slawischen Völkern gewesen. Hinsichtlich der "Ankunft der Kroaten" und der Glaubwürdigkeit einzelner historischer Quellen werden auch heute noch Debatten in der zeitgenössischen Historiografie geführt. 

Den Beginn des 9. Jahrhunderts und die Gründung der ersten Fürstentümer erlebte Kroatien an der Grenzlinie des fränkisch-byzantinischen Konflikts. Fürst Borna (810 – 821), in den fränkischen Quellen dux Dalmatiae atque Liburniae genannt, stellte sich an die Seite der damals überlegenen fränkischen Macht, mit deren Hilfe er auch den Konflikt mit seinem Kontrahenten Ljudevit Posavski, dem Fürsten des (slawischen) pannonischen Fürstentums, löste; Borna war persönlich anwesend, als der Friedensvertrag von Aachen (812) zwischen Karl dem Großen und dem byzantinischen Kaiser Michael I. Rhangabes geschlossen wurde, laut dem das pannonische Kroatien (und Istrien) unter fränkische Oberherrschaft und das dalmatinische Küstenland und die Städte unter die byzantinische Oberherrschaft fielen.

Die Herrschaft der einheimischen Fürsten wurde im Konflikt der Außenmächte doch allmählich stärker. Als erster unter den starken Herrschern tat sich Fürst Trpimir hervor (845-864), der Gründer der Trpimirović-Dynastie. Obgleich unter der fränkischen Oberhoheit, führte er selbstständig und erfolgreich Kriege gegen Byzanz und Venedig sowie gegen die damalige Großmacht im Osten – die Bulgaren. In den Urkunden nannte er sich selbst, allerdings ohne Berufung auf die kaiserliche Herrschaft, den "Fürsten der Kroaten durch die Gnade Gottes" (dux Chroatorum iuvatus munere divino). Als der sächsische, von den Franken der Häresie beschuldigte Theologe Gottschalk auf den Hof Trpimirs flüchtete, wo er sich offensichtlich sicher fühlte, nannte er Trpimir den "König der Slawen" (rex Sclavorum).  

Nach der Vorherrschaft von Byzanz, während der Herrschaft des Fürsten Zdeslav und des Konflikts zwischen Rom und dem Patriarchen von Konstantinopel Photius kam in Kroatien, mit Hilfe von Papst Johannes VIII., der Fürst (dux, comes, princeps) Branimir (879 – 892) an die Macht. Branimir wendete Kroatien auf Dauer Rom und dem westlichen Zivilisationskreis zu, erlegte den dalmatinischen Städten und dem auf dem Meer besiegten Venedig (887) den "Friedenstribut" (tributum pacis) erfolgreich auf und führte eine unabhängige Politik auch den Franken gegenüber; in den Briefen aus dem Jahr 879 erkannte ihm der Papst die Herrschaft über das ganze Gebiet seines "irdischen Fürstentums" an und legalisierte im Jahr 880 sogar den Gottesdienst in kirchenslawischer Liturgiesprache. Nach Kroatien kamen sodann die von den Franken aus dem Fürstentum Großmähren vertriebenen Schüler Methods, die den slawischen Gottesdienst und die Schreibkunde in einer besonderen slawischen Schrift (Glagoliza) verbreiteten. 

Den ersten Königstitel erlangte in Kroatien, traditioneller Historiografie zufolge, Tomislav, im Jahr 925. Den Titel gewährte ihm Papst Johannes X., der ihn mit dem Titel "König der Kroaten" (rex Croatorum) angesprochen hatte. Tomislav werden die Vereinigung kroatischer Länder "von der Adria bis zur Drau" sowie die Zurückweisung magyarischer Einfälle zugeschrieben; bestätigt wurde zudem der eindrucksvolle Sieg der Kroaten über das Heer des bulgarischen Kaisers Simeon (927). Den Namen Tomislavs tragen auch heute zahlreiche Straßen und Plätze in Kroatien. Die vom Heiligen Stuhl anerkannten Königstitel trugen auch spätere, sog. Volksherrscher, unter denen der bedeutendste Petar Krešimir IV. (1058 – 1074) war. In der seinerseits erstellten Gründungsurkunde für das Benediktinerkloster auf der Insel Rab (1059) wurde Kroatien als Königreich (Croatiae Dalmatieque regnum) bezeichnet, und als die Adria erwähnt wurde, hieß es "in unserem dalmatinischen Meer" (in nostro dalmatico mari).

Der letzte mächtige kroatische König aus der kroatischen Volksdynastie, Dmitar Zvonimir (1075 – 1089), kämpfte auch gegen die Franken (Deutschen) in Istrien. Er wurde von Papst Gregor VII. gekrönt, der ihm über seinen Abgesandten Gebizon die Königskrone zukommen ließ. Seine engen Beziehungen zum Heiligen Stuhl wurden auch durch eine Erklärung des Papstes bestätigt, die besagt, dass ein jeglicher feindliche Akt gegen Kroatien als ein Angriff auf den Apostolischen Stuhl des hl. Petrus verstanden werde. Zeitgleich wurde Kroatien (mit Dalmatien) der Status eines Königreichs verliehen (regnum Dalmatiae et Chroatiae). Nach dem Tod des Königs Zvonimir, der auch über Slawonien herrschte und dessen Gemahlin Jelena die Schöne eine Schwester des ungarischen Königs Ladislaus aus der Árpáden-Dynastie war, veränderte sich der Status Kroatiens, als einer bislang selbstständigen staatlichen Größe in den europäischen politischen Beziehungen. Die ungarische Dynastie der Árpáden beanspruchte das Recht auf die kroatische Krone, zum Teil aufgrund des Erbrechts in der Erblinie von Zvonimirs Gemahlin. Die ungarische Dynastie erwarb sie dann tatsächlich zum Zeitpunkt des Zusammenbruchs der kroatischen Dynastie, bzw. während des Erbfolgekriegs in Kroatien.

Die Beziehungen zwischen Kroatien und Ungarn sind ein oft behandeltes Thema politischer und historiografischer Auseinandersetzungen. Das Dokument Pacta conventa (dt. Vereinbarte Verträge aus dem Jahr 1102), durch das der ungarische König Koloman als König Kroatiens anerkannt wurde und die Rechte des kroatischen Adels geregelt wurden, ist nur in einer Handschrift aus dem 14. Jh. erhalten geblieben. Lange Zeit waren Pacta nicht umstritten. Erst im Zeitalter des aufkommenden Nationalismus Mitte des 19. Jh. wurden sie von der ungarischen Seite bestritten, während die kroatische Seite darauf ihre staatliche Eigenständigkeit basiert. Allerdings steht unumstritten fest, dass laut diesem oder einem anderen damaligen Abkommen der ungarische König zusätzlich zum kroatischen König gekrönt wurde und die Institutionen des kroatischen Sabor und des kroatischen Bans anerkannt wurden, so dass folglich die kroatisch-ungarische Gemeinschaft ursprünglich als eine Personalunion errichtet worden war.

Der Friedenskuss der kroatischen Adeligen an den König Koloman, Oton Iveković (1906)
Die Eroberung Zadars (Detail), Tintoretto (1584)
Truhe der Privilegien des Königreichs Kroatien und Slawonien aus dem Jahr 1643

Die staatliche Selbstständigkeit Kroatiens innerhalb der Personalunion kam in einem für das Überleben des Kroatisch-Ungarischen Königreichs entscheidenden Moment voll zur Geltung, und zwar nach der schweren Niederlage des kroatisch-ungarischen Heeres im Jahr 1526 gegen die osmanische Macht in der Schlacht bei Mohacs und nach dem Tod des Königs Ludwig II., des damaligen kroatischen und ungarischen (und tschechischen) Königs aus der Dynastie der Jagiellonen. Auf der Ständeversammlung in Cetingrad (Cetinski Sabor, 1527) wählte der Kroatische Sabor selbstständig einen Habsburger, den österreichischen Erzherzog Ferdinand I. (1503 – 1564) zum kroatischen König. Das ungarische Parlament hingegen entschied sich für Ivan Zápolya, der eigentlich unter der Schirmherrschaft des osmanischen Herrschers Suleiman I. stand. Daraufhin garantierte Ferdinand Kroatien, alle seine bis dahin geltenden Freiheiten, Rechte, Gesetze und Bräuche zu gewähren, was auch in der mit dem Siegel des Königreichs Kroatien versehenen Urkunde festgehalten wurde. Durch Ferdinand wurde Kroatien zu einem Bestandteil der langlebigen Habsburger Monarchie. Obwohl die Vereinigung des Landes als Vereinigung separater Königreiche vollzogen wurde, begann mit den Habsburgern doch die Zentralisierung der Monarchie, und Wien wurde immer mehr zum Zentrum der politischen Entscheidungen.

Die jahrtausendlangen Beziehungen zwischen KroatienundVenedig als Seegroßmacht waren äußerst komplex; so gab es die durch scharfe Konflikte zu Wasser und zu Lande gekennzeichneten Perioden sowie Epochen der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Verteidigung. In der venezianischen Mundart und in den Schriften nannte man die Kroaten sogar fast bis in die heutige Zeit meistens Slawen (Schiavi, Schiavoni); für die später zugewanderte "walachische" Bevölkerung im Hinterland Dalmatiens benutzten die Venezianer die Bezeichnung Morlaken (Morlacchi). Domagoj, der seit dem Jahre 864 kroatischer Fürst und laut dem venezianischen Chronisten Ivan Đakon (Giovanni Sagornini) "der schlimmste Fürst der Slawen" (pessimus Sclavorum dux) war, beschlagnahmte die venezianische Flotte. Der mit den Narentanern verbündete Fürst Branimir erlegte den Venezianern einen Tribut für ungestörten Schiffsverkehr auf, nachdem er diese in der Seeschlacht bei Makarska im Jahr 887, in welcher der venezianische Doge Pietro I. Candiano gefallen war, besiegt hatte. Diesen Tribut zahlte Venedig daraufhin mehr als hundert Jahre lang. Dennoch gewann die "Seekönigin" allmählich die Oberhand. Ab dem Jahr 1000 übernahm der venezianische Doge Pietro II. Orseolo die Kontrolle über den Großteil der dalmatinischen Küste und ernannte sich selbst zum dux Dalmatiae. Aber ein Jahrhundert später und noch bis zum Jahr 1409 waren die dalmatinischen Städte vorwiegend unter der Herrschaft der kroatisch-ungarischen Könige; zeitgleich wurden aber auch fortwährend kroatisch-venezianische Kriege geführt, und zwar mit wechselhaften glücklichen und weniger glücklichen Fügungen. So eroberte Venedig im Jahr 1202 Zadar mit Hilfe eines Kreuzfahrerheers, dem es als Gegenleistung die Transportkosten nach Konstantinopel vergolten hatte. Sowohl in istrischen als auch in dalmatinischen Städten unter venezianischer Herrschaft brachen oft Aufstände aus, durch die man versuchte, eigene Privilegien aufrechtzuerhalten. Im Jahr 1409 verkaufte Ladislaus von Neapel, der geschlagene Prätendent auf den kroatisch-ungarischen Thron, zu einem Preis von 100.000 Dukaten sein "Recht" auf Dalmatien an Venedig. Angesichts einer solchen völkerrechtlichen Rechtslage und vor allem aber aufgrund der im Hinterland Dalmatiens aufgekommenen osmanischen Bedrohung, übernahm Venedig für die christliche Bevölkerung Dalmatiens die tatsächliche Verteidigungsrolle. Nach schweren Kämpfen zu Wasser und zu Lande, in denen ethnisch verwandte, ja sogar identische moslemische und christliche Bevölkerungsgruppen häufig umgesiedelt worden waren, konnte das venezianische Dalmatien mit dem Frieden von Passarowitz 1718 seine Grenzen zu der damaligen "Türkei" festlegen. Die damaligen Grenzlinien bilden heute die Grenze Kroatiens zu Bosnien und Herzegowina.

Die Republik Dubrovnik (Dubrovačka republika) hat eine besondere Bedeutung in der Geschichte der kroatischen Staatlichkeit. Im 12. Jahrhundert wurde Dubrovnik vom arabischen Geografen al-Idrisi als die südlichste Stadt "Kroatiens und Dalmatiens" erwähnt. Der Stadtstaat basierte auf strengen Pflichten des Patriziats als Träger der Staatsgewalt; die am Rektorenpalast niedergeschriebene Regierungsmaxime lautet: vergesst das Private, kümmert euch um das Öffentliche (Obliti privatorum publica curate). Auch Dubrovnik lebte unter verschiedenen Suprematien der damaligen benachbarten Großmächte. Dennoch gelang es Dubrovnik stets, seine volle innere Autonomie zu bewahren, dabei meistens sogar mit besonderen Privilegien, vor allem im Handelsbereich. Nachdem sich Dubrovnik 1358 auch formell der venezianischen Oberaufsicht entzogen hatte, und indem es seine jährlichen Tributzahlungen in Höhe von 500 Dukaten an den kroatisch-ungarischen König und ab 1458 den Jahrestribut in Höhe von 12.500 Dukaten an den osmanischen Sultan regelmäßig abgeführt hatte, wurde die Republik Dubrovnik in jeder Hinsicht ein unabhängiger Staat mit eigenen diplomatischen Vertretungen europaweit und mit starken Handelsemporien in Südosteuropa und im Osten. Da es mit Florenz und den florentinischen Päpsten während ihres "goldenen Zeitalters" enger verbunden war, wurde Dubrovnik zu einem gefährlichen Rivalen Venedigs im Mittelmeer. Dubrovniks Diplomatie übte Einfluss auf die Beziehungen zwischen den europäischen Staaten und der osmanischen Hohen Pforte aus; so nahm auch Frankreich gelegentlich Dienstleistungen gerade der Vermittler aus Dubrovnik in Anspruch (z.B. Serafin Gučetić beim Schließen des französisch-türkischen Abkommens im Jahr 1536). Der zur Größe Dubrovniks disproportionale Reichtum brachte dieser Stadt die Vollendung hervorragender Leistungen im kommunalen Bereich ein, wie z. B. die erste moderne Kanalisation, die erste Quarantäne für Schiffe, das organisierte Gesundheitssystem mit der ältesten Apotheke Europas, die sogar heute noch in Betrieb ist, das erste überhaupt bekannte Gesetz über die Seefahrtversicherung bis hin zu dem bereits 1416 verabschiedeten Gesetz über die Abschaffung der Sklaverei (1542 in Spanien und 1569 in England verabschiedet). Nachdem Napoleon im Jahr 1808 die Republik Dubrovnik aufgelöst hatte, beschloss ein Teil der Adligen Dubrovniks, unter der Flagge des Schutzpatrons des heiligen Blasius und mit der Devise Libertas, keine Ehen zu schließen, damit ihre Nachkommen nicht "in der Sklaverei" zur Welt kämen.

Der kroatische Adel, hervorgegangen aus den alten ethnischen Geschlechtern (Stämmen), erwarb, unabhängig vom staatlichen Status Kroatiens, zeitweise Macht, die selbst jene des Königs übertraf. So installierte Pavao I. von Bribir (1273 – 1312) im dynastischen Streit um das kroatisch-ungarische Erbrecht auf die königliche Herrschaft, anstatt der Arpadendynastie, einen Angehörigen des Hauses Anjou (Karl I. Robert 1301 – 1342) auf dem Thron, während er selbst, unter dem Titel "Ban der Kroaten und Herr von Bosnien", als "ungekrönter kroatischer König" über das Territorium von der Save bis zur Adria, einschließlich Bosnien, regierte. Dieses Adelsgeschlecht, vor allem sein späterer Zweig der Zrinski, besaß beträchtliche Ländereien in Kroatien und Ungarn und brachte namhafte Krieger (darunter Nikola Šubić Zrinski, Verteidiger von Szigetvar) hervor, aber auch gefährliche Gegner des Absolutismus des österreichischen Kaisers Leopold I. Im Jahr 1671 wurde Petar Zrinski zusammen mit Fran Krsto Frankapan, einem Angehörigen der zweitmächtigsten Adelsfamilie Kroatiens, wegen Verschwörung zum Tode verurteilt. Die beiden wurden in Wiener Neustadt hingerichtet. Nicht nur, dass ihre Besitztümer konfisziert wurden, vielmehr wurden auf diese Weise die zwei mächtigsten kroatischen Adelsfamilien ausgerottet.

Der staatliche Status Kroatiens als eigenständiges Königreich innerhalb der Habsburgermonarchie gewann besonders an Bedeutung, als es um eine mögliche Sukzession der Habsburger Krone in der weiblichen Erbfolge ging. Da Karl VI. keinen Sohn hatte, verabschiedete der Kroatische Sabor im Jahr 1712 die Pragmatische Sanktion und erkannte seine Tochter Maria Theresia als Königin Kroatiens an. Dadurch wurde ihr, zunächst unter Widerstand des Ungarischen Parlaments, der Weg zum Thron gebahnt. Während der Herschaft Maria Theresias befand sich Kroatien, als ein am südöstlichen Rande der Monarchie gelegenes Königreich, in einem Staat, der sich sogar bis zu Belgien erstreckte. Zwar vermag man nicht zu behaupten, Kroatien und Belgien hätten seitdem engere Beziehungen zueinander entwickelt (außer in Bezug auf die Heraldik); doch können die kroatischen Vertreter im heutigen Europäischen Parlament in Brüssel auf die Tatsache verwiesen werden, dass sie sich nicht zum ersten Mal in einer Gemeinschaft mit Belgien (und vielen anderen Ländern) befänden.

Die ambivalente Beziehung zwischen dem Kroatischen Sabor und dem Ungarischen Parlament als Träger der staatlichen Gewalt in beiden Königreichen sowie ihre gemeinsame Beziehung zu Wien als dem tatsächlichen Zentrum der staatlichen Gewalt veränderte sich nach und nach zugunsten einer immer größeren Rolle des gemeinsamen Parlaments, in dem die ungarische Seite die Mehrheit innehatte. In der gemeinsamen Versammlung (Parlament) hatten die kroatischen Abgeordneten immerhin die Möglichkeit die Kroatien betreffenden Entscheidungen abzulehnen. Die von Kroaten vorgetragenen und auf Kroatien bezogenen Vorschläge konnten nur vom König selbst abgewiesen werden. Bereits im Jahr 1790 lehnte die kroatische Delegation auf der Sitzung des gemeinsamen Parlaments in Buda (dt. Ofen) den Gesetzesentwurf über die Einführung der ungarischen Sprache in Kroatien ab, und zwar mit der bekanntgewordenen Parole: Regnum regno non praescribit leges (Ein Königreich schreibt dem anderen keine Gesetze vor).

In der von Napoleon entworfenen Konstruktion Europas wurden die Besonderheiten seines "illyrischen" Südostens, von Triest bis zur Bucht von Kotor, berücksichtigt. Die illyrischen Provinzen (1809 – 1813) mit ihrem Hauptsitz in Ljubljana umfassten, neben den slowenischen, die meisten kroatischen Länder (südlich der Save bis zur Adriaküste). Auch die Mehrheit der Bevölkerung machten Kroaten aus. Als ein französisches Verwaltungsgebilde mit Sonderbefugnissen des Marschall Marmont, hatte diese Entität weder den Status eines Staates noch war sie integraler Bestandteil des Französischen Imperiums. Obgleich von kurzer Dauer, so gab doch Napoleons "Illyrien" den Anstoß zur Modernisierung der kroatischen Länder, von der Straßeninfrastruktur bis zum Schulwesen in kroatischer ("illyrischer") Sprache und der ersten, in kroatischer Sprache erschienenen Zeitung (Kraljski Dalmatin, Zadar, 1806 – 1819). Der französische Modernisierungseinfluss kam dann bald in der illyrischen Bewegung, bekannter unter dem Namen die Kroatische Nationale Wiedergeburt, wieder voll zum Ausdruck.

Kroatien als Bestandteil komplexer staatlicher Gemeinschaften vermochte es genausowenig wie andere europäische Länder in ähnlicher Position, innerhalb eines mehr oder weniger zentralisierten Staates, deren Bestandteil es jeweils war, eine selbstständige Rolle in internationalen Beziehungen einzunehmen; weder im Kroatisch-Ungarischen Königreich, der Habsburgermonarchie, in Österreich-Ungarn noch in den zwei Jugoslawien (dem unitaristischen Königreich und der sozialistischen Föderation). Nichtsdestotrotz war Kroatien all diesen Gemeinschaften im Prinzip "freiwillig" beigetreten, gemäß Entscheidungen des kroatischen Sabor (des Adels, der Stände oder der Volksvertreter) und aufgrund der Anerkennung des kroatischen Staatsrechts. Eine Ausnahme war die Gründung des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen bzw. des späteren Königreichs Jugoslawien.

"Kroatisches Recht auf Eigenstaatlichkeit" ist ein Syntagma, dem im politischen Bewusstsein Kroatiens eine besondere Bedeutung zukommt. Obwohl Kroatien, mit Ausnahme der Republik Dubrovnik, seit der Zeit der kroatischen Volksherrscher, die im Jahr 1102 endete, also mehr als 900 Jahre lang, ein Bestandteil multinationaler staatlicher Gemeinschaften war, sei es als Königreich, Banschaft oder Republik, verstand sich das kroatische Recht auf Eigenständigkeit immer als Grundrecht des kroatischen Volkes auf Selbstbestimmung, d.h. auf einen eigenen Staat. Dies bedeutet nicht, dass dieses Recht immer geltend gemacht werden konnte, allerding konnte es ebensowenig aberkannt werden.

Nach dem Zerfall Österreich-Ungarns und nach der vorerstigen Bildung des Staates der Slowenen, Kroaten und Serben auf dem südslawischen Gebiet der ehemaligen Monarchie (immer noch durch einen Beschluss des Sabor aus dem Jahr 1918) wurde die Gründung des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Königreich Jugoslawien) seitens der serbischen Regierung gegen die Deklaration von Korfu (1917) vollzogen, d.h. entgegen der Vereinbarung zwischen der serbischen Regierung und den führenden Politikern aus den ehemaligen österreichisch-ungarischen Ländern (Jugoslawisches Komitee). Die damalige Verfassungsgebende Versammlung verabschiedete mit einer einfachen (unqualifizierten) Mehrheit der anwesenden Abgeordneten die unitaristische Veitstagverfassung (1921). Die kroatischen Parlamentarier, wie auch die Vertreter der Linksparteien enthielten sich dabei der Stimme. Von da an kommt, neben anderen ungelösten Fragen, in Jugoslawien immer wieder auch die besonders delikate "kroatische Frage" zum Ausdruck.

Das Attentat auf kroatische Abgeordnete in der Volksversammlung(1928), an dessen Folgen der Anführer der Kroatischen Bauernpartei (HSS) Stjepan Radić starb, verschärfte die zwischennationalen Beziehungen im Lande in höchstem Maße. Zum ersten Mal erschien damals auf der internationalen Szene auch eine militante, nationalistische und politische Organisation kroatischer Emigranten (die Ustascha), die aktiv an der Zerstörung Jugoslawiens arbeitete und dabei sogar Terrormittel einsetzte (Beteiligung am Attentat auf den König Alexander I. Karađorđević in Marseille im Jahr 1934). Auf der anderen Seite verbreitete sich im Lande immer intensiver die Wirkung der illegalen, aber international gut vernetzten, insbesondere in Zagreb und Kroatien verbreiteten kommunistischen Opposition; auch ihr Ziel war der Sturz des Königreichs, wohl aber bei gleichzeitiger Errichtung einer "föderativen Republik gleichberechtigter Völker" unter Einsatz von revolutionären Mitteln, vornehmlich nach dem Vorbild des sowjetischen Russlands.

Die erste integrale Landkarte der historischen kroatischen Regionen, veröffentlicht 1668 im Werk De regno Dalmatiae et Croatiae des kroatischen Polyhistors und Kartografen Ivan Lučić.
Attentat auf kroatische Parlamentarier in der Belgrader Volksversammlung im Jahr 1928
Besuch des Präsidenten Franjo Tuđman in Vukovar am 8. Juni 1997, vor der Beendigung des Prozesses der friedlichen Reintegration des Donaugebiets in die verfassungsrechtliche Ordnung der Republik Kroatien.

Das monarchistische Jugoslawien und die Demokratie konnten nicht nebeneinander reibungslos existieren; zu keiner Zeit besaß das damalige Jugoslawien zumindest eine demokratisch verabschiedete Verfassung. Zunächst mit Hilfe von parastaatlichen terroristischen Gruppen (der ORJUNA, d.h. Organisation jugoslawischer Nationalisten in Kroatien und den Tschetniks in Serbien), später dann mit der Einführung der persönlichen Diktatur im Jahr 1929, einschließlich des Verbots der politischen Parteien, Polizeiterror und Ermordungen der "Republikaner", hatte König Alexander im Jahr 1931 die Oktroyierte Verfassung verabschiedet, die nie tatsächlich außer Kraft gesetzt wurde. Unter diesen Umständen und inmitten einer tiefen Staatskrise wurde unmittelbar vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, unter Vereinbarung führender kroatischer und einiger serbischer Politiker, das Abkommen Cvetković-Maček geschlossen. Durch dieses Abkommen wurde die Banschaft Kroatien (Banovina Hrvatska) als eine autonome territoriale Einheit im Rahmen des Königreiches Jugoslawien, mit Ban und Sabor an der Spitze, errichtet. Somit wurde für eine kurze Zeit, allerdings erst durch Beschluss der königlichen Statthalterschaft, die kroatische Souveränität zwar zu einem gewissen Grad anerkannt, jedoch ohne volle verfassungsmäßige Verankerung und ohne internationale (außenpolitische) oder sicherheits- und verteidigungsbezogene Subjektivität Kroatiens.

Im Gegensatz zu der Ustascha-Bewegung in Kroatien, einem Bündnispartner der Achsenmächte im Zweiten Weltkrieg, der sich durch die Gründung des Quislingstaates namens Unabhängiger Staat Kroatien, ferner durch des Abtreten weiträumiger Teile Kroatiens an die Besatzungsmächte sowie durch die Errichtung einer durch groß angelegte Verbrechen gekennzeichneten Gewaltherrschaft, in den Augen der Bevölkerung durchaus kompromittiert hatte, führten die Kommunisten mit dem Kroaten Josip Broz Tito an der Spitze einen massenhaften antifaschistischen Aufstand, gleichsam eine Art "Volksrevolution", an. Nachdem sie die Initiative im Krieg und die Macht über den Großteil des kroatischen Territoriums ergriffen hatten, konstituierten die Kommunisten (in Zusammenarbeit mit etlichen Mitgliedern der Kroatischen Bauernpartei und den Mitgliedern des serbischen Klubs des Antifaschistischen Rates) die höchsten Repräsentationsorgane der "Volksmacht".

Die antifaschistische Bewegung in Kroatien zählte zu den stärksten Partisanenbewegungen im besetzten Europa. In ihrem Rahmen wurde auch der Antifaschistische Landesrat der Volksbefreiung Kroatiens (ZAVNOH) konstituiert. Im Juni 1943 übernahm dieser die Befugnisse des Kroatischen Sabor und auf seiner dritten Versammlung (im Mai 1944 in Topusko) ernannte er sich zum höchsten Vertretungskörper der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt sowie zum höchsten Organ der Staatsgewalt in Kroatien; bei dieser Gelegenheit wurde auch der Beschluss über die Bildung des Demokratischen Föderativen Jugoslawien mit dem Föderativen Staat Kroatien, als einer der künftigen jugoslawischen Teilrepubliken, gefasst und angenommen.

In der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien (FNRJ, 1945 – 1963) war Kroatien eine der Teilrepubliken mit den festgelegten Grenzen. Kroatien wurde zudem um die Gebiete mit mehrheitlicher kroatischer Bevölkerung (Istrien, Rijeka, Zadar und die Inseln) erweitert, die in der Ära des monarchistischen Jugoslawiens Italien zugefallen waren, oder während der faschistischen Besatzung durch Italien annektiert worden waren. Obgleich die jugoslawischen Teilrepubliken im Prinzip als Staaten mit Recht auf Selbstbestimmung definiert worden waren, war die tatsächliche Staatsgewalt nicht nur zentralistisch, sondern verfolgte auch eine rigide kommunistische Ideologie. Bereits unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Tätigkeit der historisch und politisch bedeutendsten Partei, der Kroatischen Bauernpartei (HSS), verboten; viele ihrer Mitglieder, ebenfalls Antifaschisten, wurden strafrechtlich verfolgt und zu hohen Haftstrafen verurteilt. So bildete sich eine neue Welle politischer Emigranten, in der sich sowohl demokratische Politiker, als auch die Reste der nationalistischen "besiegten Kräfte" befanden.

Das sozialistische Jugoslawien hatte im Zeitraum von 50 Jahre seines Bestehens (1963 – 1991 unter dem Namen Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien, SFRJ) die Vorzeichen seiner Regierungspolitik in beträchtlichem Maße immer wieder verändert, jedoch stets unter strenger Aufsicht der Kommunistischen Partei und mit ausgeprägter persönlicher Autorität (bzw. Personenkult) des Marschalls Tito. Nach einer relativen Demokratisierung Mitte der 1960-er Jahre und einer massiven Demokratiebewegung in Kroatien, in der die Forderungen nach einer größeren Autonomie Kroatiens erhoben worden waren (der Kroatische Frühling, 1971), aber auch nach der darauffolgenden Abrechnung mit den politischen Anführern dieser Bewegung (1972), wurden in der Verfassung aus dem Jahr 1974 die Rechte der Teilrepubliken als Staaten dennoch ausgeweitet. Allerdings blieb durch die Mehrheitsentscheidungen des jugoslawischen Bundesexekutivrates und den Mechanismus des Gemeinschaftsbeschlusses in den parlamentarischen Kammern die Majorisierung bei der Beschlussfassung fest verankert. Ein gewisser Freiraum wurde internationalen Aktivitäten der einzelnen Teilrepubliken eingeräumt, so dass Kroatien (und Slowenien) mit einigen italienischen, ungarischen, österreichischen und deutschen Bundesländern bzw. Regionen Mitbegründer der regionalen Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria (1978) wurde.

Die Rolle des Bundes der Kommunisten Kroatiens basierte auf der "Einheit des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens" als Ganzes. Diese Einheit war auch für die Erhaltung Jugoslawiens als Staat von entscheidender Bedeutung. Obwohl Jugoslawien ursprünglich auf der Grundlage einer ausgesprochen prosowjetischen kommunistischen Ideologie begründet worden war, führten die Vorkommnisse wie der spätere Austritt Jugoslawiens aus dem sowjetischen Ostblock (1948), die seit den frühen 1950-er Jahren zunehmenden Verbindungen Jugoslawiens zum Westen (einschließlich Militärhilfe der USA) und die Komplexität der zwischennationalen Beziehungen innerhalb des Landes, dazu, dass man auch innerhalb des Bundes der Kommunisten nach andersartigen politischen Lösungen trachtete; einige dieser Lösungen gingen in Richtung Demokratisierung (Einführung des "Selbstverwaltungssozialismus") und Dezentralisierung (Rechte der Republiken und Einbehaltung des Gewinnanteils aus der Wirtschaft und der lokalen Gemeinschaften). Allerdings stießen derartige Lösungen stets auf Spannungen zwischen den "dogmatischen" (zentralistischen) und "demokratischen" (föderalistischen) Kräften und waren daher stets nur halbwegs erfolgreich. Diese Konflikte kulminierten auf dem 14. Kongress des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens in Belgrad (im Januar 1990), als nach der Auseinandersetzung mit der serbischen Führung zuerst die slowenische Delegation und kurz darauf auch die kroatische Delegation den Kongress verließen. Dadurch kam es zu einem offenen Zusammenbruch der Einheit innerhalb des Bundes der Kommunisten, und zugleich wurde die Frage des Zerfalls Jugoslawiens als einer staatlichen Gemeinschaft angeschnitten.

Die moderne Republik Kroatien errang ihre staatliche Selbstständigkeit in dem ihr aufgezwungenen Krieg. Im Gegensatz zum Zusammenbruch anderer multinationaler sozialistischer Staaten (der Tschechoslowakei, größtenteils auch der UdSSR), konnte Kroatien seine staatliche Unabhängigkeit nicht auf friedlichem Wege verwirklichen, obwohl es verfassungsrechtlich eine Teilrepublik mit Recht auf "Selbstbestimmung bis zur Abspaltung" war und trotz des in einer Volksabstimmung im Mai 1991 zum Ausdruck gebrachten Willens der Bevölkerung (94,17 %). Die militanten sezessionistischen serbischen Gruppen in Kroatien und die politische Führung Serbiens mit der Jugoslawischen Volksarmee und der Hilfe extremistischer paramilitärischer Gruppen (Tschetniks) aus Serbien, starteten eine offene Aggression gegen Kroatien. Nach der erfolgreichen Verteidigung des Landes im Heimatkrieg (Domovinski rat, 1991 – 1995), mit der Befreiung der besetzten Gebiete sowie nach der friedlichen Reintegration geringerer, bis dahin noch unbefreiter Gebiete (1998) errang Kroatien letztendlich seine vollständige staatliche Selbstständigkeit innerhalb der Grenzen, die es in Jugoslawien als Teilrepublik hatte. Zu den ersten internationalen Anerkennungen Kroatiens kam es noch während des Heimatkriegs; das erste Land, von dem Kroatien anerkannt wurde, war im Dezember 1991 Island. Bis Ende Januar 1992 folgte dann die Anerkennung Kroatiens seitens anderer, international anerkannter europäischer Länder. Am 22. Mai 1992 wurde Kroatien Mitglied der Vereinten Nationen.